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08.02.2012 Steuergesetze von häufigen Änderungen betroffen

News

In der Unterrichtung (17/8429) des Bundesrechnungshofes wird das komplizierte und sich rasch wandelnde Steuerrecht kritisiert, wodurch die Arbeit der Veranlagungsstellen und der Vollzug der Steuergesetze erheblichen Belastungen unterworfen sind.

In einer früheren Untersuchung seien 7,5 Änderungen des Einkommenssteuerrechts pro Jahr ermittelt worden. Inzwischen sei diese Zahl auf fast zehn Änderungen pro Jahr gestiegen, so der Rechnungshof. Neue Anwendungsschreiben, Schulungen, neue Verfahren und Vordruckte erschweren die Arbeit der Beschäftigten in den Finanzämtern erheblich. Nur wenige Punkte im Steuerrecht wurden vereinfacht.

Risikomanagement schwach
Das maschinelle Risikomanagement der Finanzämter ist laut Rechnungshof ebenfalls eine Schwachstelle bei der Arbeitnehmerveranlagung. Mit einem programmgesteuerten Filter wird nach risikoarmen und risikobehafteten Fällen unterschieden. Bei risikoarmen Fällen wird die Steuer maschinell festgesetzt, risikobehaftete Fälle werden extra von einem Finanzbeamten geprüft. Aber auch die risikoarmen Fälle seien oft mangelhaft, so der Rechnungshof. Ungeprüft seien z.B. 80 bis 90 Prozent der Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen gewährt worden, nur weil diese noch unter bestimmten Wertgrenzen lagen. Die Einzelfallprüfung der Anspruchsvoraussetzungen fällt so einfach unter den Tisch.

 
 
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