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11.01.2012 Dank Steuervereinfachungsgesetz 2012 schon Steuern sparen

News

Das Steuervereinfachungsgesetz beinhaltet 35 Neuerungen und Modernisierungen. Die meisten treten bereits 2012 in Kraft und bieten Verbrauchern die Möglichkeit zum Steuern sparen, und zwar Bürgern und Unternehmen gleichermaßen. ARAG-Experten geben einen Überblick.

Absetzen von Betreuungskosten vereinfacht
Seit Beginn des Jahres 2012 ist unerheblich, ob Betreuungskosten aus beruflichen oder privaten begründet sind. Der Wegfall der "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung vereinfacht also das Absetzen der Betreuungskosten.

Auch Einkommensüberprüfung wegen Kindergeld oder Kinderfreibeträge für Kinder im Alter von 18 - 25 Jahren fällt weg. Auch wenn ein Kind während der Erstausbildung respektive des Erststudiums dazuverdient, erhalten Eltern das volle Kindergeld.

Pauschbeträge einfacher in der Handhabung
Einfacher zu handhaben ist künftig die Vergleichsberechnung im Hinblick auf die Entfernungspauschale. Ab sofort vergleicht das Finanzamt lediglich die Jahreskosten. Einzelnachweise für die wechselweise Nutzung von ÖPNV und Auto entfallen.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag steigt sogar rückwirkend für 2011 von 920 € auf 1.000 €. Damit entfällt das lästige Belegsammeln für ungefähr 550.000 steuerpflichtige Arbeitsnehmer.

Weniger Bürokratie auch für Unternehmen
Geschätzte 4 Milliarden Euro können Unternehmen durch die geplante erleichterte elektronische Rechnungsstellung pro Jahr einsparen. Das bedeutet in etwa eine Kostenhalbierung. Während die deutsche Wirtschaft bereits ab 2011 von der Neuregelung profitiert, muss sie EU-weit erst bis 2013 umgesetzt sein. Elektronische Formulare zu nutzen, wird sukzessive Entlastung schaffen.

Letztlich legt das Steuervereinfachungsgesetz bundeseinheitliche Standards für eine zeitnahe Betriebsprüfung fest. Dadurch werden die Zeiträume zwischen der Entstehung der Steuern und einer Betriebsprüfung deutlich verkürzt, ein wichtiger Beitrag zur Rechts- und Planungssicherheit für Unternehmer.

 
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