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28.02.2012 Ehegattensplitting bei der Gleichgeschlechtliche Ehe: Endlich Gleichberechtigung?

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Finanzgericht Köln ebnet Weg für homosexuelle Partnerschaften: Zwei homosexuelle Partner einer Lebenspartnerschaft suchten um Eintrag der Steuerklasse IV auf ihren Lohnsteuerkarten nach. Das Finanzamt weigerte sich, weil dies nach aktueller Rechtsprechung bislang ausschließlich heterosexuellen Ehegatten vorbehalten sei. Alsdann rief das Paar das Kölner Finanzgericht an und erhielt dort vorläufigen Rechtsschutz. Das Finanzamt wurde zum Eintrag der begehrten Lohnsteuerklasse verpflichtet.

In seinem Urteil entschied das Finanzgericht Köln (Aktenzeichen 4 V 2831/11), dass die eingetragenen Lebenspartner bei der Lohn- und Einkommensteuer bis zum endgültigen Entscheid des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) in Karlsruhe vorläufig wie Ehegatten zu behandeln seien.

Beim BVerfG liegen inzwischen mehrere Verfassungsbeschwerden vor, die, so die Meinung der ARAG-Experten, durchaus Aussicht auf Erfolg haben könnten. Die Hoffnung auf steuerliche Gleichberechtigung ist mehr als geweckt.

 
 
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