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06.03.2012 Eltern können 2012 mehr Steuern sparen

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Eine Familie mit vier Kindern bezieht immerhin 9.276 Euro Kindergeld im Jahr. Das sind 184 Euro für das erste und zweite Kind, 190 Euro für das dritte Kinde und 215 Euro für jedes weitere Kind. Steuern werden auf das Kindergeld selbstverständlich nicht erhoben.

Seit 2012 muss das Einkommen von Volljährigen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nicht mehr angegeben werden, sofern eine erste Berufsausbildung oder ein Erststudium absolviert werden. Das Kindergeld fließt hier uneingeschränkt weiter, und der Steuerfreibetrag von 2.184 Euro pro Kind und Elternteil wird ohne weitere Prüfung der Einkommenshöhe des Kindes angerechnet.

Nimmt das Kind allerdings eine Zweitausbildung auf, bleibt alles beim Alten: Kindergeld und Kinderfreibeträge fallen weg, wenn das Kind mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitet.

Nicht unterschätzen sind die steuerlichen Vorteile, die die Kosten für Kinderbetreuung bringen können. Zwei Drittel der Ausgaben für Kindertagesstätte, Babysitter oder Hausmädchen können als Sonderausgaben steuerlich berücksichtigt werden, maximal 4.000 Euro pro Kind bis höchstens zum 14. Lebensjahr. Für Kinder, die bereits vor ihrem 25. Lebensjahr behindert waren, bleiben diese Vergünstigungen unbegrenzt bestehen.

 
 
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