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28.02.2012 Einkommenssteuerbescheide nicht vor März im Briefkasten

News

Die Steuerbescheide verspäten sich in diesem Jahr. In einer Pressemitteilung erläuterte die Oberfinanzdirektion Koblenz bereits im Januar, dass die ersten Steuerbescheide nicht vor März verschickt werden könnten.

Wie das Bayerische Landesamt für Steuern jetzt nochmals erklärte, liegt das an der verspäteten Übermittelung von Daten durch Dritte. Hintergrund sei die gesetzliche Änderungen der Abgabefrist für die Steuerdaten für Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen: Sie wurde auf den 28. Februar 2012 festgelegt.

Ohne diese Beitragsdaten, wie unter anderem Lohnsteuerbescheinigungen, Rentenbezugsmitteilungen können die Finanzämter den Steuerbescheid naturgemäß nicht ausfertigen. Deshalb dürfen Steuerzahler ihre Bescheide für 2011 nicht vor März erwarten.

Grundsatz bleibt: Wer früher abgibt, erhält früher einen Bescheid
Grundsätzlich können Steuerzahler ihre Steuererklärung früher abgeben, mit der Folge, dass sie ihren Steuerbescheid dadurch auch früher zurückerhalten. Die neue Abgabefrist bremst diese bisherige Übung in diesem Fall aus.

Einzig gleich bleibt, dass diejenigen Steuerzahler, die ihre Erklärung früh einreichen, den korrespondierenden Steuerbescheid auch weiterhin früher bekommen, als diejenigen, die ihre Unterlagen erst später abgeben. Die Finanzämter bearbeiten Einkommensteuererklärungen nämlich nach wie vor in der Reihenfolge ihres Einganges.

 
 
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