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27.02.2012 Tipps für Rentner: Steuern sparen im Ruhestand

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Seit 2005 und der Einführung des Alterseinkünftegesetzes sind viele Rentner steuerpflichtig. Manchen ist dies nicht einmal bewusst. ARAG-Experten raten Ruheständlern dringend zur Überprüfung der eigenen Einkünfte, um die Chancen auf Steuervorteile zu nutzen. Wer trotz Steuerpflicht noch keine Steuererklärung abgegeben hat, dem drohen Nachzahlungen, Zinsen und schlimmstenfalls sogar Bußgelder und Strafverfahren.

Finanzämter fordern zur Abgabe der Steuererklärung auf

Viele Rentner erhielten im vergangenen Jahr die Aufforderung ihres Finanzamtes, ihre Steuererklärung abzugeben. Sogar rückwirkend bis zum Jahr 2005 kann diese gefordert werden, da seitdem das Alterseinkünftegesetz in Kraft ist.

Wichtig zu wissen: Entdeckt das Finanzamt unversteuerte Einnahmen, werden diese bis ins Jahr 2005 zurückverfolgt. Ausgenommen von dieser Neuregelung sind die Rentner, die ihren Ruhestand vor 2005 angetreten haben und maximal 1.590 € im Monat beziehen.

Folglich zahlt sich die Überprüfung einer möglichen Steuerpflicht aus. Gegebenenfalls kann man seine Einkünfte noch freiwillig angeben. Das fristgerechte Einreichen der Steuererklärung kann die Minderung der Steuerlast durch Freibeträge und Pauschalen bewirken. Wer als Steuersünder entlarvt wird, muss mit Nachzahlungen, Zinsen oder gar strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Sparer-Pauschbetrag garantiert steuerfreie Einkünfte

Unter der Voraussetzung, dass das jährliche Einkommen (inkl. Werbungskostenpauschale und Sonderausgaben) nicht über dem Pauschbetrag in Höhe von 8.142 € liegt, gelten Zinsen und andere Kapitaleinkünfte über 801 € hinaus als steuerfrei.

Wessen Einkommen unterhalb dieser Grenze liegt, kann also bestimmte Einkünfte steuerfrei vereinnahmen. Eine beim Finanzamt beantragte Nichtveranlagungs-Bescheinigung kann der zuständigen Bank vorgelegt werden. Alsdann kann die Bank die Zinsen und andere Kapitalerträge grundsätzlich steuerfrei auszahlen.

 
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